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Abrechnung

MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG

Mit einer Physiotherapieverordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Kranken- /Unfallkasse übernommen. (Krankenkasse: je nach Franchise/Selbstbehalt)

Zusatzleistungen können auf eigene Kosten hinzugebucht werden.

  • Zusatzleistung

pro 25 min mehr Behandlungszeit

75 CHF

OHNE ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Es besteht die Möglichkeit, sich ohne ärztliche Verordnung behandeln zu lassen.

Die Behandlungskosten werden jedoch  nicht von der Kranken- oder Unfallkasse übernommen, sondern werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

  • Selbstzahler:​

​1. Behandlung:

Anamnese + Behandlung         45min 

jede weitere Behandlung         25min

jede weitere Behandlung         50min

135 CHF

75 CHF

150 CHF

Im Verhinderungsfall bitte ich in jedem Fall um eine Absage bis spätestens 24h vorher, ansonsten wird der Termin verrechnet.

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