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Abrechnung

MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG

Mit einer Physiotherapieverordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Kranken- /Unfallkasse übernommen. (Krankenkasse: je nach Franchise/Selbstbehalt)

OHNE ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Es besteht die Möglichkeit, sich ohne ärztliche Verordnung behandeln zu lassen.

Die Behandlungskosten werden jedoch  nicht von der Kranken- oder Unfallkasse übernommen, sondern werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

  • Selbstzahler:​

1. Behandlung: Anamnese + Behandlung  45min 

jede weitere Behandlung 25min

jede weitere Behandlung 50min

130 CHF

70 CHF

140 CHF

Im Verhinderungsfall bitte ich in jedem Fall um eine Absage bis spätestens 24h vorher, ansonsten wird der Termin verrechnet.

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