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Abrechnung
MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG
Mit einer Physiotherapieverordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Kranken- /Unfallkasse übernommen. (Krankenkasse: je nach Franchise/Selbstbehalt)
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OHNE ÄRZTLICHE VERORDNUNG
Es besteht die Möglichkeit, sich ohne ärztliche Verordnung behandeln zu lassen.
Die Behandlungskosten werden jedoch nicht von der Kranken- oder Unfallkasse übernommen, sondern werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
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Selbstzahler:​
​1. Behandlung: Anamnese + Behandlung 45min
jede weitere Behandlung 25min
jede weitere Behandlung 50min
130 CHF
70 CHF
140 CHF
Im Verhinderungsfall bitte ich in jedem Fall um eine Absage bis spätestens 24h vorher, ansonsten wird der Termin verrechnet.
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