Abrechnung
MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG
Mit einer Physiotherapieverordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Kranken- /Unfallkasse übernommen. (Krankenkasse: je nach Franchise/Selbstbehalt)
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OHNE ÄRZTLICHE VERORDNUNG
Es besteht die Möglichkeit, sich ohne ärztliche Verordnung behandeln zu lassen.
Die Behandlungskosten werden jedoch nicht von der Kranken- oder Unfallkasse übernommen, sondern werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
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Physiotherapie Selbstzahler:​
​1. Behandlung: Anamnese + Behandlung 45min
jede weitere Behandlung 25min
jede weitere Behandlung 50min
130 CHF
70 CHF
140 CHF
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Med.-/Sportmassage
(nur mit telefonischer Anfrage oder per Mail buchbar)
25min​
70 CHF
Im Verhinderungsfall bitte ich in jedem Fall um eine Absage bis spätestens 24h vorher, ansonsten wird der Termin verrechnet.