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Abrechnung

MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG

Mit einer Physiotherapieverordnung werden die Behandlungskosten von Ihrer Kranken- /Unfallkasse übernommen. (Krankenkasse: je nach Franchise/Selbstbehalt)

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OHNE ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Es besteht die Möglichkeit, sich ohne ärztliche Verordnung behandeln zu lassen.

Die Behandlungskosten werden jedoch  nicht von der Kranken- oder Unfallkasse übernommen, sondern werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

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  • Physiotherapie Selbstzahler:​

​1. Behandlung: Anamnese + Behandlung  45min 

jede weitere Behandlung 25min

jede weitere Behandlung 50min

130 CHF

70 CHF

140 CHF

  • Med.-/Sportmassage    

(nur mit telefonischer Anfrage oder per Mail buchbar)

25min​

 70 CHF

Im Verhinderungsfall bitte ich in jedem Fall um eine Absage bis spätestens 24h vorher, ansonsten wird der Termin verrechnet.

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